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Nachfolger gesucht: Wie verkaufe ich meine Firma?
Du möchtest deine Firma verkaufen und suchst nach einem Nachfolger? Du weisst jedoch noch nicht, wie oder wo du deine Schweizer Firma verkaufen kannst?
Mit den folgenden 6 Schritten erhältst Du einen raschen Überblick über die wichtigsten Schritte beim Verkauf deiner Firma.
Schritt 1:
Vorbereitung für den Verkauf der Firma.
Du hast dich dafür entschieden, deine Firma zu verkaufen? Dann startest du am besten sofort mit den Vorbereitungen für den Verkauf.
Zwischen dem Verkauf und dem Entscheid, deine Firma zu verkaufen, liegen nämlich bestenfalls einige Jahre.
In dieser Phase der Vorbereitung optimierst du deine Firma. Du setzt dich zudem mit dem Wert und dem Kaufpreis deiner Firma auseinander. Mittels unseres Firmenwert-Rechners kannst du den Wert deiner Firma mit der Praktikermethode berechnen und erhältst Informationen zu den Bewertungsmethoden.
Ausserdem bereitest du dich mit den Beratern und Spezialisten auf den Verkauf deiner Firma vor.
Schritt 2:
Käufer oder Nachfolger für deine Firma finden.
Als Käufer für deine Firma können Personen oder Firmen aus deinem eigenen Netzwerk in Frage kommen. Aber auch Käufer, die dir noch nicht bekannt sind, können von Interesse sein. Ev. hast du bereits Angebote erhalten oder du kennst bspw. Wettbewerber oder Lieferanten, welche bereits ein Interesse an deiner Firma geäussert haben.
Ist dies nicht der Fall? Möchtest du weitere Käufer kennen lernen, denen du deine Firma verkaufen kannst?
Dann bestehen oft diese zwei Optionen:
1. Der Kontakt wird über einen Berater mit Erfahrung im Bereich M&A hergestellt. Diese Berater haben häufig ein Netzwerk bestehend aus Firmen und Personen, denen du deine Firma verkaufen kannst.
2. Du schaltest online ein anonymes Inserat auf einem Marktplatz oder einer Plattform wie firmo.ch.
Schritt 3:
Letter of Intent (LOI).
Besteht bei den Käufern Interesse an deiner Firma? Dann halte die wichtigsten Punkte des Verkaufs in einem Letter of Intent bzw. LOI fest.
Dieser LOI enthält u.a. Infos zum Kaufpreis, der Struktur (Übernahme der Aktien oder einzelner Vermögenswerte), Annahmen und Bedingungen für den Verkauf. Auf dieser Basis kannst du entscheiden, ob du deine Firma verkaufen möchtest.
Es sind mehrere Käufer an deiner Firma interessiert? Dann kannst du anhand des LOI vergleichen, welcher Käufer das beste Angebot für deine Firma macht.
Schritt 4:
Durchführen der Due Diligence.
Die Käufer führen bei deiner Firma bei diesem Schritt die sogenannte Due Diligence durch.
In der Due Diligence prüfen die Käufer, ob die Informationen, welche sie bislang erhalten haben, korrekt sind. Zudem evaluieren sie, ob deine Firma weitere Risiken aufweist. Diese werden nach der Due Diligence im Kaufvertrag, im Kaufpreis oder nach dem Kauf berücksichtigt.
Im Rahmen der Due Diligence erhält der Käufer auch Zugang zu Verträgen und vertraulichen Informationen. Bei der Due Diligence musst du für Fragen des Käufers zur Verfügung stehen und ggf. weitere Unterlagen nachliefern.
Schritt 5:
Kaufvertrag.
Der Kaufvertrag wird in der Regel während oder nach der Due Diligence als Entwurf erstellt. Wenn du eine Firma verkaufen möchtest, ist der Kaufvertrag jenes Dokument, welches alle Bedingungen und Details des Verkaufs enthält.
Ein Anwalt kann bei der Erstellung und Verhandlung des Vertrags helfen. Neben dem Kaufpreis enthält der Vertrag weitere Themen, bei denen die Unterstützung weiterer Experten sinnvoll sein kann (z.B. Steuerberater).
Schritt 6:
Unterzeichnung, Vollzug und Übergabe an den Nachfolger.
Seid du und der Käufer euch über die Bedingungen des Vertrags einig? Dann kann der Vertrag unterzeichnet werden.
Die Transaktion wurde in diesem Fall aber durch die Unterschrift ggf. noch nicht vollzogen. Für den Vollzug müssen zuerst alle Bedingungen aus dem Kaufvertrag erfüllt sein. Es kann z.B. sein, dass im Vertrag steht, dass bei gewissen Kunden noch die Zustimmung eingeholt werden muss.
Sind alle Bedingungen erfüllt, kannst du deine Firma an den Nachfolger verkaufen. Hierzu wird das Eigentum am Kaufobjekt und der Kaufpreis auf die andere Partei übertragen. Die Transaktion gilt dann als vollzogen.
Ggf. ist der Verkauf deiner Firma nach dem Vollzug des Vertrags für dich noch nicht abgeschlossen.
Hast du ev. im Vertrag vereinbart, dass du noch eine gewisse Zeit im Betrieb mithilfst? Musst du noch Kunden über den Verkauf informieren?
Plane für diese Aufgaben auch nach dem Verkauf noch Zeit ein.
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